Indikationsstellung bei Kurzzeitbehandlung
Die stationäre Kurzzeit-Rehabilitation ist aus unserer Sicht besonders für Patienten geeignet, die eine kurze und intensive stationäre Therapiephase benötigen, um dann entsprechend den Möglichkeiten der ambulanten Rehabilitation erfolgreich weiter behandelt zu werden. Dies betrifft Suchtkranke, für die durch ambulante Rehabilitationsmassnahmen allein bisher keine ausreichende Stabilisierung erzielt werden konnte. Darüber hinaus ist diese Behandlungsform angezeigt, wenn die Familiensituation sich als kritisch darstellt und deshalb eine zeitlich begrenzte Distanz vom Umfeld sinnvoll und notwendig erscheint.
Wir halten dieses Therapieangebot vorrangig für nachfolgend beschrie¬bene Patientengruppen vor:
• Alkoholabhängige Personen mit guter Krank¬heitseinsicht und Abstinenzmotivation,
• sozial integrierte Personen, bei denen davon auszugehen ist, dass bei den Angehörigen eine gute Motivation zu einer aktiven Unterstützung während der Therapiephasen gegeben ist,
• beruflich integrierte Patienten, die entweder im Arbeitsverhältnis stehen oder gute berufliche Perspektiven mitbringen,
• alkoholkranke Personen ohne schwere körperliche und psychische Störungen und Folgeerkrankungen,
• Personen, die bereits durch eine stationäre Vorbehandlung oder ambulante Vorgespräche in ausreichendem Maße über die Funktion des Suchtmittels und damit verbundene Auswirkungen reflektieren können.
Entsprechend dieser Einschätzung ergeben sich als Kontraindikationen zur Kurzzeitbehandlung:
• Abhängigkeit von illegalen Drogen und Polytoxikomanie,
• erhebliche körperliche und psychische Erkrankungen (zum Beispiel fortgeschrittener
körperlicher Abbau, hirnorganische Beeinträchtigung und psychiatrische
Zusatzdiagnose),
• akute Fremd- und Selbstgefährdung,
• soziale Desintegration und niedrige soziale Kompe¬tenzen, denen zufolge die Notwendigkeit eines umfassenden Neu¬orientierungsprozesses besteht,
• geringe Krankheitseinsicht und damit verbundene geringe Introspektion und Reflexionsfähigkeit.