Ziele der Therapie von Abhängigkeit
Übergeordnetes Ziel der Behandlung ist die Wiederherstellung bzw. Sicherung der Erwerbsfähigkeit.
Ein wesentliches und unumgängliches Behandlungsziel ist die Akzeptanz der entstandenen Sucht als eigenständige Erkrankung. Diese eigenständige Erkrankung verläuft mit Erreichen des Stadiums der Abhängigkeit selbständig - unabhängig von den ursprünglich zugrundeliegenden Ursachen.
Eine kognitive und emotionale Krankheitseinsicht ist Ziel im Rahmen der Therapie.
• Distanz und gefestigte individuelle Position zum Suchtmittel,
• tragfähige Beziehung und Hilfestellung bei der Definition weiterer Therapieziele,
• Auftragsklärung und Motivation im Sinne einer vertieften Introspektion und Reflexion,
• Rekontextualisierung im Sinne der Überprüfung der Funktion des Suchtmittels im sozialen Umfeld,
• Überprüfung und Klärung von Stresssituationen und Einübung stressreduzierender Tätigkeiten,
• stabiles Selbstwertgefühl und damit einhergehende Selbstsicherheit,
• Verbesserte Leistungsfähigkeit durch Gesundheitstraining und Körpertherapie,
• Vorbereitete nachstationäre Weiterbetreuung durch PSB und Selbsthilfegruppen,
Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufarbeitung
dieses Zielkatalogs ist die Reflexion und selbstkritische
Eigenwahrnehmung der konkreten Handlungen sowie deren zugrunde
liegenden und sie bestimmenden entwicklungsbedingten Erlebnisweisen.
Wesentlich sind daneben die Einsicht in psychosomatische Zusammenhänge,
die Gewinnung neuer Erlebens- Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeiten,
der Abbau kommunikativer Gehemmtheiten sowie eine Abstimmung zwischen
rationalen Bereichen und emotionalen Erlebnisfeldern, sodass ein Leben
ohne subjektiv empfundene Überlastung möglich wird.